Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes ermöglicht Kindern und Jugendlichen noch bis Ende 2022, Versäumtes nachzuholen.

In diesem Rahmen werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gelder bereitgestellt, Maßnahmen wie Wochenendfreizeiten, mehr- oder eintägige Veranstaltungen und Begegnungsangebote zu bezuschussen.

Jeder Mitgliedsverein im KMVH kann solche Zuschüsse für die musikalische Kinder- und Jugendarbeit direkt bei der Deutschen Bläserjugend (DBJ) beantragen, z.B. für eine Probenfreizeit, einen Ausflug oder einen Schnuppertag.

Für die Organisation und die finanzielle Abwicklung der zu fördernden Maßnahme ist der Verein selbst verantwortlich.

Weitere Hinweise und Anmeldung über das Online-Formular der DBJ.

Als Ansprechpartnerin für weitere Informationen und Fragen steht die Kreisverbandsjugendleiterin sehr gern zur Verfügung:

Kathrin Hillebrand-Lyrath
mobil: 0176 – 5596 4710
E-Mail: hillebrand-lyrath@kmvh.de