der Bundestag hat am 18.03.2022 das Infektionsschutzgesetz geändert. Diese Änderungen entziehen den Ländern weitgehend die rechtliche Grundlage für präventive Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. April, in der die bisherigen Schutzmaßnahmen weitgehend aufrecht erhalten bleiben.

Der Bund gibt also der Gesellschaft viele Freiheiten zurück. Damit einher geht aber auch die entsprechende Verantwortung. Es liegt also an uns allen, die Bekämpfung der Pandemie und das gesellschaftliche Leben in Balance zu halten.

Natürlich freuen auch wir uns sehr über die Möglichkeit, wieder uneingeschränkt zu proben. Aber die Pandemie ist eben nicht vorbei: Zur Zeit brechen die Kennzahlen des RKI wieder täglich neue traurige Rekorde und jeden Tag verlieren dutzende, teils hunderte Menschen den Kampf gegen das Virus. Darum möchten wir euch bitten, weiterhin rücksichts- und verantwortungsvoll zu handeln. Wir haben es in der Hand!

Herzliche Grüße aus dem KMVH
Euer Vorstand

Kategorien: Corona-Epidemie