mit der aktuellen Corona-Verordnung werden das Warnstufensystem abgeschafft und die bisherigen Kontaktbeschränkungen werden in insgesamt drei Schritten weitgehend zurückgenommen. Das bedeutet auch für die Musikvereine eine gewisse Normalisierung. Der erste Schritt wurde am 24.02. vollzogen und gilt bis zum 03.03.2022. Ab dem 04.03. gilt dann der zweite Schritt bis zum 19.03.2022.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Maskenpflicht wird gelockert
  • Private Zusammenkünfte (Proben) sind für Geimpfte und Genesene uneingeschränkt zulässig
  • Veranstaltungen (Auftritte) mit bis zu 50 Personen sind ohne Hygienekonzept möglich
  • Veranstaltungen (Auftritte) mit mehr als 50 Personen sind mit 2G-Regel möglich
  • Die Erfassung der Kontaktdaten ist nicht mehr verpflichtend, sondern freiwillig
  • Für Ungeimpfte gelten weiterhin Beschränkungen

Im Folgenden findet ihr einige Graphiken zur Veranschaulichung.

Mit diesem „Lockerungsdreischritt“ werden nicht nur gewisse Freiheiten, sondern auch ein Teil der Verantwortung wieder an die Bürger zurückgegeben. Experten erwarten für die nächste Zeit zunächst einen Anstieg der Infektionszahlen. Darum möchten wir unseren Appell an euch wiederholen: Bitte wägt verantwortungsvoll ab, welche Rahmenbedingungen ihr für euren Vereinsbetrieb setzen wollt. Natürlich freuen wir uns alle über die Möglichkeit, den musikalischen Betrieb wieder aufzunehmen, aber die Pandemie ist eben noch nicht vorbei.

Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg beim Musizieren, bitte bleibt gesund.

Viele Grüße aus dem KMVH
Euer Vorstand

Kategorien: Corona-Epidemie