Es gibt Erleichterungen für Geboosterte. Der Landkreis Hildesheim teilt mit:

„Das Land Niedersachsen hat beschlossen, dass ab Samstag, den 04.12.2021 Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit sind.

Für den Besuch einer Einrichtung, für die 2GPlus gilt, ist für diese Personen dann lediglich der
Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt. Die Coronaverordnung soll kommende Woche entsprechend verändert werden, ab Samstag soll der Beschluss aber bereits umgesetzt werden, heißt es seitens des Landes.“

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gilt dies auch für unsere Proben und Auftritte.

Wichtig für die Testpflicht im Rahmen von 2Gplus:
Zulässig ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht einer autorisierten Person, z.B. in einem Verein. Die autorisierte Person kann einen negativen Test offiziell bescheinigen, z.B. mit diesem Formular

Weitere Infos findet ihr hier.
Eine Übersicht über die Testangebote im Landkreis Hildesheim findet ihr hier.

Auch wenn das jetzt nicht die besten Nachrichten sind, bedeuten sie doch eine gewisse Erleichterung für den Vereinsbetrieb.

Wir wünschen euch eine schöne Adventszeit und – wie immer – bitte bleibt gesund!

Viele Grüße
Euer KMVH

Kategorien: Corona-Epidemie