Wir freuen uns, nun Klarheit in die aktuellen Corona-Regelungen für Musikvereine bringen zu können. Dazu haben wir die bekannte Übersicht  aktualisiert. Herzlichen Dank dafür an Sebastian Dortmund und das Gesundheitsamt Hildesheim.

Vorab:

  • Proben gelten als private Zusammenkünfte.
  • Auftritte und Sitzungen, die der Musikverein ausrichtet, gelten als Veranstaltungen.

Ab heute, Mittwoch 01. Dezember 2021, gilt im Landkreis Hildesheim die Warnstufe 2, siehe Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim vom 29.11.2021.

Weiterführende Informationen:

Sobald sich etwas ändert, informieren wir euch umgehend.

Viel Spaß und Erfolg beim Musizieren und bleibt gesund!

Kategorien: Corona-Epidemie