Erneut haben sich die Regeln für den Probenbetrieb von Bläserensembles im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geändert. Hier sind die neuen Informationen vom Hildesheimer Gesundheitsamt.
(Änderungen in rot)

Zusammenfassung:

Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz UNTER 10 gilt:

Outdoor-Proben: max. 50 Personen (zzgl. Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene), Dokumentationspflicht ab 25 anwesenden Personen (unabhängig von Alter oder Impfstatus), keine Maskenpflicht, kein Mindestabstand

Indoor-Proben: max. 25 Personen (zzgl. Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene), Lüften, Dokumentationspflicht ab 25 anwesenden Personen (unabhängig von Alter oder Impfstatus), keine Maskenpflicht, kein Mindestabstand

Bei Überschreiten der Personenzahlen von 50 bzw. 25 muss sichergestellt werden, dass jede Person über einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis verfügt (Stichwort 3G), damit keine Maskenpflicht und kein Mindestabstand gilt.

Bei 7-Tage-Inzidenz ÜBER 10 gilt:

Indoor- und Outdoor-Proben: max. 10 Personen (zzgl. Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene), Lüften, Dokumentationspflicht ab 25 anwesenden Personen (unabhängig von Alter oder Impfstatus), keine Maskenpflicht, kein Mindestabstand

Weiterhin:
Bestuhlung im Schachbrettmuster wird empfohlen.
Ausreichende Luftzufuhr im Innenbereich: Mindestens alle 20 Minuten für 5 Minuten Stoßlüften.
Der Sanitärbereich darf nur von einer begrenzten Personenzahl gleichzeitig benutzt werden. Dort besteht auch Maskenpflicht.

Wir bitten euch: Bleibt vorsichtig!

Die Pandemie ist noch nicht vorüber, und wir sollten an den Schutz derer denken, die (bisher) nicht geimpft werden können. Deshalb begrüßen wir jede zusätzliche Maßnahme, die ihr ergreift, um die Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren.

Viel Spaß und Erfolg bei euren Proben und bleibt gesund!