Bleibt die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 10, dürfen wir den Mindestabstand bei Proben von 1,5 Metern auf 1 Meter verringern. Dies betrifft sowohl Indoor- wie Outdoor-Proben und könnte im Landkreis Hildesheim frühestens am Samtag den 26. Juni eintreten.

Konkret darf dann in den veröffentlichten Hygienekonzepten der Mindestabstand von 1,5 Metern durch 1 Meter ersetzt werden:
Hygienekonzept Outdoor-Proben
Hygienekonzept Indoor-Proben

Beachte: Steigt die 7-Tage-Inzidenz für 3 Tage in Folge über 10, gilt wieder der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern

Kopie der E-Mail des Gesundheitsamtes im Wortlaut:

Betreff: Antw: Lockerung unserer Hygienekonzepte
Datum: Tue, 22 Jun 2021 14:47:57 +0200
Von:      … <…@landkreishildesheim.de>
An:        Sebastian Dortmund <dortmund@kmvh.de>

Lieber Herr Dortmund,

die Reduzierung von 1 m Abstand für Ihre Indoor- und Outdoor Proben ist
aus unserer Sicht und aufgrund der aktuellen Situation (niedrige
Inzidenz)
bei ausreichend Lüftung/Frischluftzufuhr vertretbar und somit
genehmigt.
Sie können also, wie besprochen verfahren und diese Änderung in Ihr
Hygienekonzept aufnehmen.

Herzliche Grüße

Landkreis Hildesheim
Gesundheitsamt
Ludolfinger Straße 2
31132 Hildesheim

Sebastian Dortmund <dortmund@kmvh.de> 22.06.2021 13:04 >>>

Liebe Frau …,

vielen Dank für das nette Telefonat.
Die aktuelle Corona-Verordnung sieht ja einige Lockerungen in diversen
Bereichen vor (private Feiern, Schwimmbäder etc.). Die Musikvereine
wurden hierbei leider nicht berücksichtigt. Im Sinne der
Verhältnismäßigkeit möchten wir als KMVH für unsere
Mitgliedsvereine – wie besprochen – folgende Lockerung bei unseren
bisherigen Hygienekonzepten (für Outdoor-Proben vom 11.05.2021 und für
Indoor-Proben vom 02.06.2021) vornehmen:

Reduzierung des Mindestabstands (360°) auf 1,0 Meter

Voraussetzungen/ Bedingungen für diese Lockerung sind:

    • stabile 7-Tage-Inzidenz von weniger als 10 pro 100.000
      Einwohner (5 Tage in Folge, die Bedingung erreicht dann am jeweiligen
      Folgetag Gültigkeit)
    • Einhaltung bzw. Durchführung aller anderen Punkte des
      jeweiligen Hygienekonzepts

Bei einem höheren Wert der 7-Tage-Inzidenz (3 Tage in Folge) verliert die erste Bedingung am jeweiligen Folgetag ihre Gültigkeit. Dann gilt
der bisherige Mindestabstand (360°) von 1,5 Metern.
Grundlage ist die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises.

Ich bitte Sie um Genehmigung dieser Vereinbarung für unsere
Mitgliedsvereine.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Sebastian Dortmund

Dirigent Kreisjugendorchester
Fachleiter Blasmusik