Laut der neuen niedersächsischen „Corona-Verordnung“, die ab dem 11. Juli 2020 gilt, sind Proben für Chöre und Bläserensembles auch in geschlossenen Räumen wieder möglich.

Die Verordnung enthält keine Einzelregelungen für Chöre und Bläserensembles mehr. Damit gelten auch für uns die normalen Abstandsregeln aus §1 Absatz 3 der Verordnung.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:

  • Zwischen den Personen müssen mindestens 1,5 m Abstand gehalten werden
  • Es muss ein Hygienekonzept vorliegen, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden kann. Eine Vorlage dafür gibt der NMV hier
  • Die Namen und Kontaktdaten aller Anwesenden müssen dokumentiert werden.

GANZ WICHTIG:
Bitte sprecht unbedingt die für Eure Probenräume verantwortliche Stelle an, und lasst euch den Probenbetrieb genehmigen!
Denn: Zuständig sind die Behörden des Landkreises.