„Im Freien, also außerhalb von geschlossen Räumen, kann ein Proben von
Bläserensembles und Bläserorchestern wieder stattfinden. Bitte halten
Sie jedoch unbedingt den Mindestabstand von 1,50 Metern ein.
In geschlossenen Räumen ist das gemeinsame Proben aufgrund der
besonders ausgeprägten Aerosolentwicklung noch nicht bzw. nur in
Kleingruppen bis zu vier Personen möglich.
Es ist eine Namensliste zu führen, wer an der Probe teilgenommen hat,
mit Anschrift. Die Liste ist 3 Monate aufzubewahren und danach zu
vernichten.
Diese Regelung gilt bis zum 05.07.2020.“